Bundesfreiwilligendienst

Anderen Menschen helfen mit freiwilligem Engagement ist keine Frage des Alters, sondern der Bereitschaft. Deshalb bieten wir Dir die Möglichkeit, beim Deutschen Roten Kreuz in verschiedenen Einsatzbereichen den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zu leisten.

Der Bundesfreiwilligendienst ist ein gesetzlich abgesicherter sozialer Lerndienst. Bundesfreiwillige haben die Möglichkeit, sich in verschiedenen sozialen Einrichtungen zu engagieren und dabei interessante Erfahrungen zu machen. Außerdem haben sie die Möglichkeit in Kontakt mit Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen zu kommen und ihre persönlichen Stärken und Schwächen kennenzulernen. Der BFD bietet jüngeren Menschen die Chance eine beruflichen Orientierung und älteren Menschen die Gelegenheit, ihre vorhandenen Kompetenzen, Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiterzuentwickeln.

Der Bundesfreiwilligendienst ist als Lerndienst allen Alters- und Personengruppen geöffnet. Die einzige Voraussetzung für den Einsatz als Bundesfreiwillige*r ist die bereits erfüllte Vollzeitschulpflicht.

Ein Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens 6 Monate und maximal 18 Monate. Er kann sowohl in Voll-, als auch bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, in Teilzeit abgeleistet werden. Die individuelle Einsatzdauer und Einsatzzeit kann im persönlichen Kontakt mit der Einsatzstelle abgesprochen werden.

Der DRK Landesverband Westfalen-Lippe in Münster ist Träger von Einsatzstellen in ganz Westfalen-Lippe. Auf Anfrage erstellen wir Dir gern eine Übersicht mit Einsatzstellen in Deiner Wunschregion. Einrichtungen, in denen Bundesfreiwillige bei uns tätig sein können, sind:

  • Fahrdienste
  • Rettungsdienste
  • Mobile Soziale Dienste
  • Seniorenzentren
  • Einrichtungen der Drogenhilfe
  • Blutspendedienste
  • Kindergärten/Kitas
  • Offene Ganztagsschulen

Nichts! Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Wenn Du Interesse hast, dich sozial beim Deutschen Roten Kreuz zu engagieren, kannst Du dich entweder direkt bei einer DRK-Einsatzstelle in ganz Westfalen-Lippe bewerben oder uns telefonisch oder mit dem Kontaktformular kontaktieren. Wir geben unverbindlich Auskunft über mögliche Einsatzorte, Einsatzstellen und Tätigkeitsfelder oder leiten Deine Bewerbung an die gewünschte Einsatzstelle weiter!

Nach dem Einreichen der Bewerbungsunterlagen wirst Du in der Regel zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Häufig gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn des Freiwilligendienstes kann bei Abschluss einer Vereinbarung individuell mit der Einsatzstelle vereinbart werden.

Unsere Datenschutzinformation zum Bundesfreiwilligendienst findest Du hier.

"Der Bundesfreiwilligendienst beim Deutschen Roten Kreuz hat super viel Spaß gemacht"
Sarah
Bundesfreiwillige
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