Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet allen Menschen zwischen 16-99 Jahren die Möglichkeit, sich freiwillig in sozialen Einsatzfeldern beziehungsweise gemeinnützigen Einrichtungen in Voll- oder Teilzeit arbeitsmarktneutral zu engagieren. Die Dauer dieser Tätigkeit kann 6-18 Monate betragen. Die DRK Mindeststandards zur Arbeitsmarktneutralität finden Sie hier.
Sie erhalten motivierte Helfer*innen mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten, die Ihr Fachpersonal unterstützen und profitieren vom Engagement, der Begeisterung und den kreativen Anregungen der Freiwilligendienstleistenden. Dies kann individuell nach Ihrem Bedarf ausgestaltet werden und von der Betreuung von Klient*innen, dem Hausmeisterservice oder Fahrdienst bis hin zu Verwaltungs- und Öffentlichkeitsarbeit gehen. Sie ermöglichen zudem jungen Menschen den Start in das Berufsleben und geben älteren Freiwilligen die Chance, Knowhow einzubringen. Neben diesem sozialen Engagement können durch den Bundesfreiwilligendienst auch neue Mitarbeiter*innen mit bereits vorhandener fachgerechter Qualifizierung und Praxiserfahrung gewonnen werden.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf und wir unterstützen Sie im beim Ausfüllen Ihres Antrags auf Anerkennung als BFD-Einsatzstelle und bei der Schließung einer Rahmenvereinbarung zur Durchführung des BFD. Alle weiteren Schritte werden von uns organsiert und umgesetzt. Alle Einsatzstellen die vor 2011 auch Zivildienststelle waren sind bereits anerkannte BFD Einsatzstelle.
Sie profitieren von unserer Erfahrung und können auf die Unterstützung für Ihre Einsatzstelle und für die Freiwilligen vertrauen. Das DRK vermittelt bereits seit über 20 Jahren in ganz NRW interessierte Menschen erfolgreich an Einsatzstellen mit sozialen Tätigkeitsfeldern und leistet in diesem Zusammenhang eine umfassende Bildungsarbeit.
In vielerlei Hinsicht steht Ihnen das DRK tatkräftig zur Seite. Dazu gehört die Akquise, also das Marketing und die Öffentlichkeitsarbeit zur Gewinnung von Freiwilligen. Auch wird letztendlich der Vertragsabschluss von uns organisiert. Das DRK stellt zudem die individuelle pädagogische Begleitung und Betreuung der Freiwilligen sowie die Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs sicher. In von uns organsierten und gestalteten Seminaren erlangen die Freiwilligen neue Kompetenzen, vor allem in Bezug auf ihr jeweiliges soziales Arbeitsfeld. Grundsätzlich übernimmt das DRK sämtliche verwaltungstechnische Aufgaben, die Organisation des BFD-Rahmenprogramms und die Vertretung ihrer Interessen auf Bundesebene. Des Weiteren besteht ein ständiger Austausch, unter anderem durch die Beratung Ihrer Einsatzstelle und die Qualifikation von Praxisanleiter*innen durch Konferenzen und Fortbildungsmöglichkeiten.
Laut Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) benennt jede Einsatzstelle eine qualifizierte Person für die fachliche Anleitung ihrer Freiwilligen. Die Anleitungskraft informiert über die Aufgaben und Tätigkeiten der Freiwilligen sowie über die Arbeitsweise, die Aufgaben, die Organisation und das Leitbild der Einsatzstelle. Sie beantwortet Fragen und sichert so die Unterstützung und Beratung der Freiwilligen. Die anleitende Person vermittelt den Freiwilligen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen für ihren Einsatz sowie ihren weiteren Ausbildungs- und Berufsweg. Wichtig für die Beteiligung der Freiwilligen in der Einsatzstelle sind zudem regelmäßige (Reflexions-)Gespräche und ggf. die Integration in Teamsitzungen. Die Fachkraft ist dem Träger zu benennen und deren Teilnahme an Fortbildungen und begleitenden Maßnahmen des Trägers ist zu ermöglichen.
Für die in der Rahmenvereinbarung zwischen Einsatzstelle und Träger aufgeführte Gewährung von Leistungen und Aufgaben des Trägers erstattet die Einsatzstelle dem Träger die Auslagen in Form eines monatlichen Pauschalbetrags (sog. Einsatzstellenpauschale). Bei der Ermittlung eventuell zusätzlich entstehender Kosten für Ihre Einsatzstelle ist Ihnen das DRK gerne behilflich.